AGB

Die Cosanum AG (Cosanum) erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anderslautende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch Cosanum.

1. Vertragsabschluss

Offerten von Cosanum gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Cosanum nicht innert zwei Werktagen nach dem Tag des Bestellungseingangs widerspricht.

2. Preise

Die Preise der Produkte von Cosanum können jederzeit ändern. Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung gelten für den einzelnen Kaufvertrag die Preise gemäss den zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich rein netto in CHF, ab Lager Cosanum. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

3. Zahlungskonditionen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (Verfalltag).

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist Cosanum ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu fordern sowie weiteren Schadenersatz zu verrechnen. Cosanum behält sich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.

4. Porto- und Versandspesen

Versandart, Versandweg und Verpackung werden durch Cosanum bestimmt. Cosanum ist nicht für die Rücknahme von Leergut (Kartons, Plastik etc.) verantwortlich.

Sämtliche Bestellungen werden in die ganze Schweiz und Liechtenstein ausgeliefert und unterliegen einem Mindestbestellwert* von CHF 150.–. LSVA und Palettenaustausch werden verursachergerecht weiterverrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Für vom Kunden verlangte Express-Sendungen werden die entsprechenden Mehrauslagen in Rechnung gestellt.

5. Nutzen und Gefahr / Lieferfristen

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Lieferung ab Lager von Cosanum auf den Kunden über.

Cosanum übernimmt keine Garantie für die Lieferfähigkeit der bestellten Ware. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit am Lager erfolgt die Lieferung in der Regel innert einigen Werktagen ab Bestellung. Cosanum übernimmt indessen keinerlei Haftung für Lieferverzug.

Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als separater Kaufvertrag.

6. Gewährleistung

Der Kunde hat die Lieferungen von Cosanum unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Cosanum innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt die Lieferung als genehmigt und es können – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.

Sind die Gewährleistungsansprüche berechtigt, verpflichtet sich Cosanum zur Nachlieferung mangelfreier Ware.

Weitere Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Wandlung bestehen nicht. Zudem wird jegliche Schadenersatzpflicht für Mängelfolgeschäden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei Gerätelieferungen wird überdies jegliche Gewährleistung wegbedungen, sofern der Kunde das Gerät nicht gemäss den schriftlichen oder vom Aussendienst von Cosanum mündlich erteilten Bedienungsanleitungen betreibt.

7. Wartung

Von Cosanum gelieferte Geräte müssen gemäss Bedienungsanleitung gewartet werden. Der Käufer kann mit Cosanum einen besonderen Wartungs-Servicevertrag abschliessen. Jede Gewährleistung und Haftung wird wegbedungen, falls der Kunde die Wartung nicht durchführt oder dies durch nicht autorisierte Personen besorgen lässt. Der Käufer meldet alle Vorkommnisse an den vorerwähnten Geräten und Kenntnisse, die bei deren Herstellung berücksichtigt werden können.

8. Warenrücksendungen

8.1. Vorgehensweise

Jeder Rückgabewunsch muss innert 5 Tagen nach erfolgter Lieferung der Ware voravisiert werden. Für die Rücknahme der gelieferten Ware werden Auftragsnummer, Artikelnummer sowie Anzahl der einzelnen Artikel benötigt. Eine Gutschrift erfolgt erst nach Erhalt der Ware.

Cosanum behält sich das Recht vor, allfällige Rücktransportkosten zu verrechnen.

Bei folgenden Punkten kann eine nicht durch Cosanum verschuldete Warenrücknahme trotz vorheriger Zustimmung nicht erfolgen:

a) bei angebrochenen, beschädigten, verschmutzten oder beschrifteten Originalverpackungen;
b) bei Sonderanfertigungen/kundenspezifischen Produkten (z.B. Massanfertigungen);
c) bei bereits getragenen Produkten wie z.B. Krankenhemden, Krankenunterlagen, Kompressionsstrümpfen, Stützstrümpfen, orthopädischen Bandagen etc. 

9. Datenschutz

Die im Rahmen einer Auftragsübermittlung von Ihnen zur Verfügung gestellten personen- und firmenbezogenen Daten werden von Cosanum mit der nötigen Sorgfalt und vertraulich behandelt. Mit der Übermittlung Ihrer Bestellung geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im System bei Cosanum hinterlegt werden dürfen. Cosanum nutzt diese ausschliesslich, um Ihren Auftrag zu verarbeiten. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien finden Sie auch hier: www.cosanum.ch/datenschutz .

10. Anwendbares Recht

Die einzelnen Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Cosanum.

Version: August 2019

*Für Institutionen bzw. Organisationen wie Spitäler, Heime und Spitex gilt ein Mindestbestellwert von CHF 30.–. 

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